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Arbeitskraftabsicherung

Dread Disease

Hintergrund und Idee der Dread Disease Versicherung

Diese Absicherung wird in Deutschland häufig auch mit dem Begriff “Schwere Krankheiten Versicherung” oder auch “Schwere Krankheiten Vorsorge” bezeichnet. Die Bezeichnung Schwere Krankheiten ist insofern ein falscher Sprachgebrauch, als einige Leistungsfälle, die im Rahmen einer Dread Disease Versicherung abgedeckt sind, auch durch einen Unfall verursacht sein können, wie beispielsweise Blindheit, Taubheit, Sprach­verlust oder Lähmungen. Ebenso fallen auch schwerwiegende chirurgische Eingriffe wie z.B. Bypass-Operationen oder Organtransplantationen unter den Dread Disease Versicherungsschutz.
 

Leistungen und Tarife

Die Dread Disease (DD) Versicherung bzw. Schwere Krankheiten Vorsorge ist eine Personenversicherung, deren Leistung, also die Versicherungs­summe bei Eintritt von (definierten) schweren Krankheiten – im weitesten Sinne – ausgezahlt wird. Zu diesen gehören z.B. Krebserkrankung, Herzinfarkt, Schlaganfall, Multiple Sklerose, Erblindung, Taubheit oder schwere Verbrennungen.
 

Dread Disease vs. Berufsunfähigkeitsversicherung

Das Risiko bei administrativen Tätigkeiten (wie z.B. Arzt, Apotheker, Referent) oder bei Bürotätigkeiten (wie z.B. Bankkaufleute, Kundenberater, Sachbearbeiter), berufsunfähig zu werden ist zwar auch vorhanden, aber verglichen mit körperlich tätigen Berufen (wie z.B. Möbelpacker, Fliesenleger, Dachdecker, Gerüstbauer) eher als gering einzustufen.

Die Wahrscheinlichkeit, eine schwere Krankheit zu erleiden, hängt jedoch im Allgemeinen nicht vom Beruf ab, den man ausübt. Zudem sind, dank des medizinischen Fortschritts, viele Erkrankungen inzwischen vollständig heilbar oder können zumindest weitestgehend unter Kontrolle gehalten werden. Die Konsequenz daraus ist, dass eine Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung wenn überhaupt, dann nur temporär gezahlt wird.

Alle statistischen Angaben sprechen für eine Absicherung gegen schwere Erkrankungen: Über 1,1 Millionen neue Krankheitsfälle p.a. in Deutschland – bezogen auf die fünf häufigsten Erkrankungen – zeigen, dass das Risiko, eine schwere Krankheit zu erleiden, höher ist, als man häufig vermutet. Es besteht somit ein großer Bedarf für dieses Produkt. Oftmals ist die Berufsunfähigkeit und/oder Erwerbsunfähigkeit die Folge von schweren Erkrankungen, was die Bedeutung einer Dread Disease Police noch einmal verdeutlicht.

Gerne beraten wir Sie persönlich zu dieser Art der Absicherung


Berufsunfähigkeit

Nahezu jeder vierte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte muss derzeit seinen Beruf wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vor Erreichen der Altersrente aufgeben!

Vor den finanziellen Nachteilen, die mit der Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit einhergehen, schützt die Berufsunfähigkeitsversicherung. Da niemand Unfälle oder Krankheiten kalkulieren kann, empfehlen wir den Abschluss dieser Versicherung ohne großes Zögern. Darüber hinaus wird der Beitrag u.a. anhand des Eintrittsalters der versicherten Person (je jünger, um so weniger Beitrag) ermittelt.

Berufsunfähigkeit besteht, wenn eine Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall eine längere Zeit (dieser Zeitraum variiert je nach Versicherer) ununterbrochen außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund der Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und der bisherigen Lebensstellung entspircht.
 

Was zahlt der Staat?

Das Rentenreformgesetz, das zum 01.01.2001 in Kraft getreten ist, bewirkte einschneidende Veränderungen in der BU-Rente.
Die Leistungen garantieren keinerlei ausreichende Absicherung im Fall einer Berufsunfähigkeit.
 

Die gesetzliche Absicherung seit dem 01.01.2001:

  • Umwandlung der Berufsunfähigkeits- in eine Erwerbsminderungsrente
  • für alle nach dem 01.01.1961 Geborenen besteht kein gesetzlicher Schutz, wenn der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann
  • Berufsschutz entfällt: kann eine andere (auch geringer qualifizierte und bezahlte) Tätigkeit ausgeübt werden, besteht kein Anspruch auf Rente
  • die volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer weniger als 3 Stunden pro Tag arbeitsfähig ist (ca. 34% des letzten Bruttogehalts statt wie bisher 39%)
  • die halbe Erwerbsminderungsrente erhält, wer 3 bis 6 Stunden pro Tag arbeitsfähig ist (ca. 17% des letzten Bruttogehalts statt wie bisher 26%)
  • keinen Anspruch auf Rentenzahlungen hat, wer mehr als 6 Stunden pro Tag arbeiten kann
  • Berufsanfänger erhalten keine Leistungen, da die Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt ist

Besondere Vorsorge müssen Selbständige und Freiberufler treffen, da für diesen Personenkreis keinerlei gesetzliche Ansprüche bestehen, wenn sie nicht pflichtversichert sind.