In der Hausratversicherung ist der gesamte Hausrat versichert. Dazu gehören Sachen, die im Haushalt...
zur Einrichtung dienen.
z.B. Möbel, Bilder, Gardinen, Teppiche
zum Gebrauch dienen.
z.B. Geschirr, Haushaltsgeräte, Bekleidung
zum Verbrauch dienen.
z.b. Nahrungs- und Genussmittel
sowie Bargeld und Wertsachen*.
z.B. Edelsteine, Schmuck, Antiquitäten, Pelze
*) mit Entschädigungsgrenzen
Unter den Sachbegriff “Gesamter Haushalt” fallen auch Haustiere, Pflanzen, Prothesen, Brillen sowie Musikinstrumente und technische Geräte, die dem Hobby des Versicherungsnehmers dienen. Versicherungsschutz besteht auch für Sachen, die im Haushalt lediglich aufbewahrt und außerhalb der Wohnung genutzt werden, z.B. Campingausrüstung, Sportgeräte, Fotoapparate, Videokameras, Jagd- und Sportwaffen.
*) Es besteht hierfür Versicherungsschutz am Versicherungsort (z.B. in der Garage oder im Keller).
Die sogenannte verbundene Wohngebäudeversicherung kann heute als Standarddeckung angesehen werden. In der Wohngebäudeversicherung sind alle wesentlichen, in Betracht kommenden Sachversicherungszweige, nämlich die Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung, gebündelt.
Diese vereinfachte Vertragsform ist für den Versicherungsnehmer angenehm übersichtlich. Verträge, welchen die Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 88) zugrundeliegen, beinhalten in der Regel zudem die Gleitende Neuwertversicherung. Diese Regelung erspart es dem Versicherungsnehmer, wegen Anpassung der Versicherungssumme an geänderte Baupreise tätig zu werden.
Die Wohngebäudeversicherung ist nicht auf reine Wohngebäude beschränkt. Ebenfalls versicherbar sind Wohn- und Geschäftsgebäude.
Die Wohngebäudeversicherung bietet Versicherungsschutz für unterschiedliche Gefahren:
Diese Gefahrengruppen können jedoch einzeln oder in beliebiger Kombination versichert werden.
Die versicherten Gefahrengruppen umfassen im einzelnen die Gefahren
Weiter sind Elementarereignisse inbegriffen.