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Rund ums Haus

Hausratversicherung:

In der Hausratversicherung ist der gesamte Hausrat versichert. Dazu gehören Sachen, die im Haushalt...

zur Einrichtung dienen.
z.B. Möbel, Bilder, Gardinen, Teppiche

zum Gebrauch dienen.
z.B. Geschirr, Haushaltsgeräte, Bekleidung

zum Verbrauch dienen.
z.b. Nahrungs- und Genussmittel

sowie Bargeld und Wertsachen*.
z.B. Edelsteine, Schmuck, Antiquitäten, Pelze

*) mit Entschädigungsgrenzen

Unter den Sachbegriff “Gesamter Haushalt” fallen auch Haustiere, Pflanzen, Prothesen, Brillen sowie Musikinstrumente und technische Geräte, die dem Hobby des Versicherungsnehmers dienen. Versicherungsschutz besteht auch für Sachen, die im Haushalt lediglich aufbewahrt und außerhalb der Wohnung genutzt werden, z.B. Campingausrüstung, Sportgeräte, Fotoapparate, Videokameras, Jagd- und Sportwaffen.

Die folgenden Sachen werden ausdrücklich in den Versicherungsschutz der Hausratversicherung einbezogen:

  • Private Rundfunk- und Fernsehantennen sowie Markisen des Versicherungsnehmers.
  • Sachen, die der Versicherungsnehmer in das Gebäude eingefügt hat.
  • Motorgetriebene Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge.
  • Kanus, Ruder-, Falt und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte und Flugdrachen.*
  • Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Beruf oder Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen.

*) Es besteht hierfür Versicherungsschutz am Versicherungsort (z.B. in der Garage oder im Keller).
 

Wohngebäude:

Verbundene Wohngebäudeversicherung

Rund ums Haus gibt es genug Versicherungen abzuschließen: Wir finden gemeinsam die, die Sie wirklich brauchen bei Finanzberatung Oettinger. Treten Sie in Besigheim mit uns in Kontakt!

Die sogenannte verbundene Wohngebäudeversicherung kann heute als Standarddeckung angesehen werden. In der Wohngebäudeversicherung sind alle wesentlichen, in Betracht kommenden Sachversicherungszweige, nämlich die Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung, gebündelt. 

Diese vereinfachte Vertragsform ist für den Versicherungsnehmer angenehm übersichtlich. Verträge, welchen die Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 88) zugrundeliegen, beinhalten in der Regel zudem die Gleitende Neuwertversicherung. Diese Regelung erspart es dem Versicherungsnehmer, wegen Anpassung der Versicherungssumme an geänderte Baupreise tätig zu werden.

Die Wohngebäudeversicherung ist nicht auf reine Wohngebäude beschränkt. Ebenfalls versicherbar sind Wohn- und Geschäftsgebäude.
 

Versicherte Gefahren und Schäden

Die Wohngebäudeversicherung bietet Versicherungsschutz für unterschiedliche Gefahren:

  • Feuerversicherung,
  • Leitungswasserversicherung,
  • Sturmversicherung.

Diese Gefahrengruppen können jedoch einzeln oder in beliebiger Kombination versichert werden.

Gefahrengruppen

Die versicherten Gefahrengruppen umfassen im einzelnen die Gefahren

  • Brand; Blitzschlag; Explosion; Anprall und Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung;
  • Leitungswasser;
  • Rohrbruch; Frost;
  • Sturm; Hagel.

Weiter sind Elementarereignisse inbegriffen.