In diesem Bereich bieten wie Ihnen einen individuellen Vergleich im Bereich der privaten Krankenvollversicherung sowie für gesetzlich Krankenversicherte die passende Zusatzversicherung.
Die Krankenzusatzversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung ist inzwischen aufgrund der häufigen Leistungskürzungen der GKV notwendig. Man denke an die enormen möglichen Zuzahlungen beim Zahnersatz, Heilpraktikerleistungen, Brillen, stationäre Behandlung. Gerne suchen wir für Sie die passende Zusatzversicherung Ihrer Wahl und vergleichen Sie auch mit evtl. bereits bestehenden Absicherungen.
Vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung sollten Sie sich zunächst ausführlich beraten lassen. Nur so können Sie sicher sein, einen Versicherungsschutz zu wählen, der Ihren persönlichen Bedürfnissen (Gesundheitszustand, Kosten- Leistungsverhältnis, Lebensplanung etc.)entspricht.
Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung werden im wesentlichen durch die gewählten Leistungen, das Eintrittsalter und den Gesundheitszustand des Versicherten ermittelt. Dadurch ergeben sich in der Regel attraktive Beiträge bei gleichzeitig hohen Leistungen.
Die Private Krankenversicherung bietet je nach gewähltem Tarif und Anbieter für leistungsfreie Zeiten erfolgsabhängige bzw. erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen.
Privat Versicherte erhalten bei ambulanter, zahnärztlicher und, je nach Tarifwahl, auch bei stationärer Behandlung den Status des Privatpatienten.
Beim Einstieg in die Private Krankenversicherung können Sie unter einer Vielzahl von Tarifvarianten wählen. Diese reichen vom Grundschutz mit extrem günstigen Beiträgen bis zur Komfortabsicherung.
Anders als in der Gesetzlichen Krankenversicherung werden Versicherte nicht mit indirekter Beitragszahlung (Zuzahlungen für Medikamente und stationäre Behandlungen) belastet. Auf Wunsch können individuelle Selbstbeteiligungen vereinbart werden. Diese führen zu Beitragsersparnissen.
Kündigen Sie Ihre bestehende Vorversicherung niemals, bevor Sie die schriftliche Annahmeerklärung des neuen Versicherers erhalten haben.